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   OLG Nürnberg, 16.09.1964 - 4 U 34/64   

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https://dejure.org/1964,1908
OLG Nürnberg, 16.09.1964 - 4 U 34/64 (https://dejure.org/1964,1908)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.1964 - 4 U 34/64 (https://dejure.org/1964,1908)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 1964 - 4 U 34/64 (https://dejure.org/1964,1908)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Zweitschlüssel im Handschuhfach; Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherer; Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Deshalb wird sogar angenommen, dass es grob fahrlässig ist, daher den Kaskoversicherer nach § 61 VVG von seiner Deckungspflicht für den Diebstahl des Wagens befreit, wenn Reserveschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt werden, mögen auch Lenkradschloss und Wagentür verriegelt gewesen sein (OLG Nürnberg VersR 1965, 32; OLG Karlsruhe VersR 1976, 454, 455; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100 S. F 169; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. § 14 StVO Rdn. 20; Schmidt, DAR 66, 124, 129).
  • OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93

    Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ

    Dementsprechend wird es in der Rechtsprechung überwiegend als grob fahrlässiges Ermöglichen der Entwendung angesehen, wenn der im Handschuhfach deponierte Fahrzeugschlüssel von dem Kraftfahrzeugdieb entdeckt und benützt wird (vgl. BGH VersR 81, 40; OLG Nürnberg VersR 65, 32; OLG Zelle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; OLG Frankfurt VersR 88, 1122).
  • LG Hamburg, 09.02.1978 - 12 O 21/78
    Diese ist darin zu sehen, daß der Kl. nach eigenen Angaben die Zweitschlüssel für das Fahrzeug im Handschuhfach aufbewahrte (vgl. OLG Nürnberg VersR 65, 32).
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